Programm für die Jungen LandFrauen im Kreis Pinneberg

 

Das speziell zugeschnittene Programm auf Kreisebene wird auf

- facebook:  Junge Landfrauen Kreisverband Pinneberg“  oder

- Instagram:  junge.landfrauen.pinneberg      oder unter   www.kreislandfrauen-pinneberg.de/junge-landfrauen/    angezeigt.

 

Über eine Kontaktaufnahme freut sich Jasmin Wrage

Telefon 015256112371  oder    junge.landfrauen.pinneberg@gmail.com


Programm


Wichtige Hinweise siehe bitte unten!


Vereinsabend:  "Unrecht im Namen des Volkes"  mit Klaus Püschel    05. November 2024

Umgang mit Stress
Foto:LF selbst

Vortrag des Rechtsmediziners und Buchautoren

Prof. Dr. Klaus Püschel     

 

Aufgrund der vielen Anfragen:

Bringt gerne Euren Partner mit.

Gemeinsam gruselt es einen noch schöner  ;)

               

Achtung Veranstaltungsort 

Gemeindesaal Marienkirche,Quickborn 


Kreativer Nachmittag                14. November 2024        15:30 Uhr                   in Tangstedt

Umgang mit Stress
Foto:LF selbst

wir wollen für die Advents- und Weihnachtszeit Dekoratives herstellen


Tagesfahrt  "Weihnachtsmarkt Tondern"        15.11.2024 näheres folgt

Umgang mit Stress
Foto:LF selbst

Tagesfahrt in die alte dänische „Weihnachtsstadt“ Tondern!

Zur Mittagszeit werden wir in Dänemark zu einem traditionellen „Jule-Buffet“, einem schmackhaften skandinavischen Weihnachtsbuffet, erwartet. Im Anschluss besuchen wir in Tondern die romantische Altstadt mit ihren historischen Häusern. Die Stadt ist festlich geschmückt und lockt mit attraktiven Cafés und Weihnachtsausstellungen in den Geschäften. Besuche auch die berühmte „gamle apotek“ mit dem einzigen offiziellen Weihnachtspostamt Dänemarks, wo der Weihnachtsmann am Nachmittag

wartet. Vom Keller bis zum Dachboden können wir in der Alten Apotheke zahlreiche Geschenkideen entdecken.

Reisetermin: Freitag, 15.11.2024

Reisepreis: 86,00 Euro/TN  Abholung in Quickborn)

noch 5 freie Plätze !!!

 


Weihnachtsfeier mit Programm 03. Dezember 2024   19°° Uhr    Landhaus Schadendorf in Hasloh

Umgang mit Stress
Foto:LF selbst

Nach dem Essen erwartet uns ein fröhliches, besinnliches

Musikprogramm der Gruppe "Samt & Saitig"

Kosten €20,00 (Getränke sind selbst zu zahlen)

Gäste zahlen €25,00

Anmeldung erforderlich !

 

Adresse: Kieler Str. 34 in Hasloh


Vereinsabend:  Von der Apfelschorle bis zum Energydrink              14. Januar 2025

Umgang mit Stress
Foto:LF selbst

Was verleiht uns Flügel 

"Von Apfelschorle bis Energydrink"

 

Vortrag von Heike Huuck             


Mehrtagesfahrt 07.04.-.10.04.2025

Umgang mit Stress
Foto:LF selbst

 

Holländische Blütenpracht gemäß gesonderter Ausschreibung 

 

Anmeldung bei Maren Ahrens


Wichtige Hinweise !

Die Vereinsabende finden bis auf weiteres in der  in der Johann-Comenius-Schule, CS Mensa, Am Freibad 3, Quickborn um 19.30 Uhr statt. Abweichungen stehen direkt bei der Veranstaltung. Anmeldung nicht erforderlich, Eintritt € 5,00.

Bitte ein Glas/Becher mitbringen. Es gibt Saft, Mineralwasser und Knabberkram (wegen Corona: soweit möglich)

 

Gäste sind immer herzlich willkommen.

Neben dem Eintrittsgeld für den Vereinsabend von € 5,00 wird ein zusätzlicher Kostenbeitrag von € 2,00 erhoben.

Für alle anderen Veranstaltungen bitte den zusätzlichen Kostenbeitrag  erfragen.


Verbindliche Anmeldungen zu den Tages- und Mehrtagesfahrten sind jeweils an den Vereinsabenden oder telefonisch bei Maren Ahrens, Tel. 04101/26783 bzw. 0173/1460444 möglich.

 

Verbindliche Anmeldungen für die Veranstaltungen mit dem Hinweis  "Anmeldung erforderlich" sind telefonisch bei Wiebke Schulzeck, Tel. 04123/ 808810 bzw.  0152/04393873 nötig.

 

Bei Verhinderung bitte unbedingt Bescheid geben und falls keine Warteliste vorhanden ist, selber für Ersatz sorgen oder, wie auch in anderen Vereinen üblich, selbstverständlich die Kosten übernehmen.

Wichtig: Alle Vereinsabende und Veranstaltungen des Vereins finden auf eigene Gefahr und Verantwortung statt. Eine Haftung von Seiten des Vereines und des Vorstandes ist ausgeschlossen.

Sollten von uns  Aufnahmen von Ihnen nicht erscheinen dürfen, bitte lassen Sie uns dies wissen.

Wichtige Hinweise bezüglich Corona!  :


Konzept - Regeln für die Veranstaltungen Folgende Maßnahmen gelten für Veranstaltungen. Basierend auf der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und den Informationen der Stadt Quickborn. Die Veranstaltung findet im öffentlichen Raum statt. Der Veranstalter erhebt zu Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe von §4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen. Während der Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen fest zugeordnete Sitzplätze. Abstandsregeln einhalten! Bei allen Aktivitäten soll ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.  Für bevorstehende Veranstaltungen sind die Räumlichkeiten unter Einhaltung der Abstände (1,5m) vermessen worden, so dass Raumgröße und Teilnehmerinnenzahl zusammenpassen.  Die Damen des Vorstandes kontrollieren die Einhaltung der Abstandsregeln. So dass auch die kritische Situation zu Beginn und am Ende der Veranstaltung geregelt wird, wenn alle gleichzeitig kommen bzw. gehen. Informelle und persönliche Gespräche müssen mit dem nötigen Sicherheitsabstand stattfinden. Der Veranstalter hat entsprechend § 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene zu beachten und dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen: Folgende Hygieneregeln sind einzuhalten! Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.  Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit in dem Sanitärbereich des Gebäudes, die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.  Eine Mund-Nasenbedeckung ist beim Kommen und Gehen zu tragen.  Umgang mit Verpflegung - Selbstverpflegung mit Getränken  Räume werden regelmäßig durchlüftet.  Die Reinigung der Oberflächen und des Sanitärbereiches erfolgt durch einen Dienstleister, eine Küche werden wir nicht benutzen.

"Wir erfüllen bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung die von den Behörden vorgegebenen Schutzmaßnahmen. Daher müssen wir uns das Recht vorbehalten, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie gegen die Schutzmaßnahmen verstoßen. Wir können keine Haftung dafür übernehmen, dass die behördlicherseits angeordneten Maßnahmen ausreichend sind, um jedes Risiko einer Infektion zu vermeiden. In diesem Sinne erfolgt die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung der Teilnehmer." (Rechtsanwalt Klages, 28.5.2020)