Programm für die Jungen LandFrauen im Kreis Pinneberg

 

Das speziell zugeschnittene Programm auf Kreisebene wird auf

- facebook:  Junge Landfrauen Kreisverband Pinneberg“  oder

- Instagram:  junge.landfrauen.pinneberg      oder unter   www.kreislandfrauen-pinneberg.de/junge-landfrauen/    angezeigt.

 

Über eine Kontaktaufnahme freut sich Jasmin Wrage

Telefon 015256112371  oder    junge.landfrauen.pinneberg@gmail.com


Programm


Wichtige Hinweise siehe bitte unten!


"Spiel und Spaß mit allen Sinnen"    26. Juli 2024   16°° Uhr           Hof Kölln

Umgang mit Stress
Foto:LF selbst

... lasst Euch überraschen...         

für jede ist etwas dabei!                

danach sorgt der "Grillmeister" für unser leibliches Wohl           

bitte bringt Euer eigenes Geschirr, Besteck und Glas mit            

Kosten € 15,00 p.P.     

Anmeldung erforderlich!        

Anschrift: Barmstedter Str.9, Quickborn                                               


Vereinsabend: Selbst gemacht  -  leicht gemacht             03. September 2024

Umgang mit Stress
Foto:LF selbst

unsere LandFrau Joschi Klengel sammelt bis Ende August unsere Tipps

zur Vereinfachung im Haushalt, im Garten, beim Kochen und anderen Lebenslagen

und stellt uns am Vereinsabend diese Tipps vor.

 

Bitte meldet Euch direkt bei Joschi.  Ihre Kontaktdaten bekommt Ihr bei Eurer Ortsvertrauensfrau oder bei Wiebke Schulzeck  (s.u.)

 

Für Mitglieder ist der Eintritt frei!


Eulenumzug             15. September 2024    14°°Uhr


Eulenmarkt              21. September 2024


Führung durch den Apfelgarten  24. September 2024       14°° Uhr      in Hemdingen


Erntedank-Gottesdienst   08. Oktober 2024   19°° Uhr    Gemeindesaal der Marienkirche, Quickborn


Spiele-Nachmittag    15. Oktober 2024     15°° Uhr           in Kühls Lädchen, Hemdingen


Tagesfahrt  "Kohl-Vergnügen"         im Oktober 2024    näheres folgt


Vereinsabend:  "Unrecht im Namen des Volkes"  mit Klaus Püschel    05. November 2024


Kreativer Nachmittag                14. November 2024        15:30 Uhr                   in Tangstedt


Weihnachtsfeier mit Programm 03. Dezember 2024   19°° Uhr    Landhaus Schadendorf in Hasloh


Vereinsabend:  Von der Apfelschorle bis zum Energydrink              14. Januar 2025


Wichtige Hinweise !

Die Vereinsabende finden bis auf weiteres in der  in der Johann-Comenius-Schule, CS Mensa, Am Freibad 3, Quickborn um 19.30 Uhr statt. Abweichungen stehen direkt bei der Veranstaltung. Anmeldung nicht erforderlich, Eintritt € 5,00.

Bitte ein Glas/Becher mitbringen. Es gibt Saft, Mineralwasser und Knabberkram (wegen Corona: soweit möglich)

 

Gäste sind immer herzlich willkommen.

Neben dem Eintrittsgeld für den Vereinsabend von € 5,00 wird ein zusätzlicher Kostenbeitrag von € 2,00 erhoben.

Für alle anderen Veranstaltungen bitte den zusätzlichen Kostenbeitrag  erfragen.


Verbindliche Anmeldungen zu den Tages- und Mehrtagesfahrten sind jeweils an den Vereinsabenden oder telefonisch bei Maren Ahrens, Tel. 04101/26783 bzw. 0173/1460444 möglich.

 

Verbindliche Anmeldungen für die Veranstaltungen mit dem Hinweis  "Anmeldung erforderlich" sind telefonisch bei Wiebke Schulzeck, Tel. 04123/ 808810 bzw.  0152/04393873 nötig.

 

Bei Verhinderung bitte unbedingt Bescheid geben und falls keine Warteliste vorhanden ist, selber für Ersatz sorgen oder, wie auch in anderen Vereinen üblich, selbstverständlich die Kosten übernehmen.

Wichtig: Alle Vereinsabende und Veranstaltungen des Vereins finden auf eigene Gefahr und Verantwortung statt. Eine Haftung von Seiten des Vereines und des Vorstandes ist ausgeschlossen.

Sollten von uns  Aufnahmen von Ihnen nicht erscheinen dürfen, bitte lassen Sie uns dies wissen.

Wichtige Hinweise bezüglich Corona!  :


Konzept - Regeln für die Veranstaltungen Folgende Maßnahmen gelten für Veranstaltungen. Basierend auf der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und den Informationen der Stadt Quickborn. Die Veranstaltung findet im öffentlichen Raum statt. Der Veranstalter erhebt zu Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe von §4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen. Während der Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen fest zugeordnete Sitzplätze. Abstandsregeln einhalten! Bei allen Aktivitäten soll ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.  Für bevorstehende Veranstaltungen sind die Räumlichkeiten unter Einhaltung der Abstände (1,5m) vermessen worden, so dass Raumgröße und Teilnehmerinnenzahl zusammenpassen.  Die Damen des Vorstandes kontrollieren die Einhaltung der Abstandsregeln. So dass auch die kritische Situation zu Beginn und am Ende der Veranstaltung geregelt wird, wenn alle gleichzeitig kommen bzw. gehen. Informelle und persönliche Gespräche müssen mit dem nötigen Sicherheitsabstand stattfinden. Der Veranstalter hat entsprechend § 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene zu beachten und dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen: Folgende Hygieneregeln sind einzuhalten! Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen.  Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit in dem Sanitärbereich des Gebäudes, die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.  Eine Mund-Nasenbedeckung ist beim Kommen und Gehen zu tragen.  Umgang mit Verpflegung - Selbstverpflegung mit Getränken  Räume werden regelmäßig durchlüftet.  Die Reinigung der Oberflächen und des Sanitärbereiches erfolgt durch einen Dienstleister, eine Küche werden wir nicht benutzen.

"Wir erfüllen bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung die von den Behörden vorgegebenen Schutzmaßnahmen. Daher müssen wir uns das Recht vorbehalten, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie gegen die Schutzmaßnahmen verstoßen. Wir können keine Haftung dafür übernehmen, dass die behördlicherseits angeordneten Maßnahmen ausreichend sind, um jedes Risiko einer Infektion zu vermeiden. In diesem Sinne erfolgt die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung der Teilnehmer." (Rechtsanwalt Klages, 28.5.2020)