Das speziell zugeschnittene Programm auf Kreisebene wird auf
- facebook: Junge Landfrauen Kreisverband Pinneberg“ oder
- Instagram: junge.landfrauen.pinneberg oder unter www.kreislandfrauen-pinneberg.de/junge-landfrauen/ angezeigt.
Über eine Kontaktaufnahme freut sich Jasmin Wrage
Telefon 015256112371 oder junge.landfrauen.pinneberg@gmail.com
Wir wollen spielen und klönen.
Bringt bitte gerne Eure Spiele mit.
Kaffee und Kuchen gibt es auf eigene Rechnung
Anschrift: Heeder Str. 5 in Hemdingen
Vortrag des Rechtsmediziners und Buchautoren
Prof. Dr. Klaus Püschel
wir wollen für die Advents- und Weihnachtszeit Dekoratives herstellen
Tagesfahrt in die alte dänische „Weihnachtsstadt“ Tondern!
Zur Mittagszeit werden wir in Dänemark zu einem traditionellen „Jule-Buffet“, einem schmackhaften skandinavischen Weihnachtsbuffet, erwartet. Im Anschluss besuchen wir in Tondern die romantische Altstadt mit ihren historischen Häusern. Die Stadt ist festlich geschmückt und lockt mit attraktiven Cafés und Weihnachtsausstellungen in den Geschäften. Besuche auch die berühmte „gamle apotek“ mit dem einzigen offiziellen Weihnachtspostamt Dänemarks, wo der Weihnachtsmann am Nachmittag
wartet. Vom Keller bis zum Dachboden können wir in der Alten Apotheke zahlreiche Geschenkideen entdecken.
Reisetermin: Freitag, 15.11.2024
Reisepreis: 86,00 Euro/TN (incl. Aufpreis für Abholung in Quickborn)
Begrenzte Teilnehmerzahl!
Nach dem Essen erwartet uns ein fröhliches, besinnliches
Musikprogramm der Gruppe "Samt & Saitig"
Kosten €15,00 (Getränke sind selbst zu zahlen)
Gäste zahlen €22,00
Anmeldung erforderlich !
Adresse: Kieler Str. 34 in Hasloh
Was verleiht uns Flügel
"Von Apfelschorle bis Energydrink"
Vortrag von Heike Huuck
Holländische Blütenpracht gemäß gesonderter Ausschreibung
Anmeldung bei Maren Ahrens ab 15.09.2024
Die Vereinsabende finden bis auf weiteres in der in der Johann-Comenius-Schule, CS Mensa, Am Freibad 3, Quickborn um 19.30 Uhr statt. Abweichungen stehen direkt bei der Veranstaltung. Anmeldung nicht erforderlich, Eintritt € 5,00.
Bitte ein Glas/Becher mitbringen. Es gibt Saft, Mineralwasser und Knabberkram (wegen Corona: soweit möglich)
Gäste sind immer herzlich willkommen.
Neben dem Eintrittsgeld für den Vereinsabend von € 5,00 wird ein zusätzlicher Kostenbeitrag von € 2,00 erhoben.
Für alle anderen Veranstaltungen bitte den zusätzlichen Kostenbeitrag erfragen.
Verbindliche Anmeldungen zu den Tages- und Mehrtagesfahrten sind jeweils an den Vereinsabenden oder telefonisch bei Maren
Ahrens, Tel. 04101/26783 bzw. 0173/1460444 möglich.
Verbindliche Anmeldungen für die Veranstaltungen mit dem Hinweis "Anmeldung erforderlich" sind telefonisch bei Wiebke Schulzeck, Tel. 04123/ 808810 bzw. 0152/04393873 nötig.
Bei Verhinderung bitte unbedingt Bescheid geben und falls keine Warteliste vorhanden ist, selber für Ersatz sorgen oder, wie auch in anderen Vereinen üblich, selbstverständlich die Kosten übernehmen.
Wichtig: Alle Vereinsabende und Veranstaltungen des Vereins finden auf eigene Gefahr und Verantwortung statt. Eine Haftung von Seiten des Vereines und des Vorstandes ist ausgeschlossen.
Sollten von uns Aufnahmen von Ihnen nicht erscheinen dürfen, bitte lassen Sie uns dies wissen.
Konzept - Regeln für die Veranstaltungen Folgende Maßnahmen gelten für Veranstaltungen. Basierend auf der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und den Informationen der Stadt Quickborn. Die Veranstaltung findet im öffentlichen Raum statt. Der Veranstalter erhebt zu Beginn der Veranstaltung nach Maßgabe von §4 Absatz 2 die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen. Während der Veranstaltung erhalten die Teilnehmerinnen fest zugeordnete Sitzplätze. Abstandsregeln einhalten! Bei allen Aktivitäten soll ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Für bevorstehende Veranstaltungen sind die Räumlichkeiten unter Einhaltung der Abstände (1,5m) vermessen worden, so dass Raumgröße und Teilnehmerinnenzahl zusammenpassen. Die Damen des Vorstandes kontrollieren die Einhaltung der Abstandsregeln. So dass auch die kritische Situation zu Beginn und am Ende der Veranstaltung geregelt wird, wenn alle gleichzeitig kommen bzw. gehen. Informelle und persönliche Gespräche müssen mit dem nötigen Sicherheitsabstand stattfinden. Der Veranstalter hat entsprechend § 4 Besondere Anforderungen an die Hygiene zu beachten und dabei nach den konkreten Umständen des Einzelfalls die Anforderungen des Infektionsschutzes zu berücksichtigen. Im Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen: Folgende Hygieneregeln sind einzuhalten! Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an den Veranstaltungen teilnehmen. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit in dem Sanitärbereich des Gebäudes, die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Eine Mund-Nasenbedeckung ist beim Kommen und Gehen zu tragen. Umgang mit Verpflegung - Selbstverpflegung mit Getränken Räume werden regelmäßig durchlüftet. Die Reinigung der Oberflächen und des Sanitärbereiches erfolgt durch einen Dienstleister, eine Küche werden wir nicht benutzen.
"Wir erfüllen bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltung die von den Behörden vorgegebenen Schutzmaßnahmen. Daher müssen wir uns das Recht vorbehalten, Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen, wenn sie gegen die Schutzmaßnahmen verstoßen. Wir können keine Haftung dafür übernehmen, dass die behördlicherseits angeordneten Maßnahmen ausreichend sind, um jedes Risiko einer Infektion zu vermeiden. In diesem Sinne erfolgt die Teilnahme an der Veranstaltung auf eigene Verantwortung der Teilnehmer." (Rechtsanwalt Klages, 28.5.2020)